APRIORI Seminare - Schulungen - Betriebsräte
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Welche Verpflichtungen hat der BR zur Teilnahme an Schulungen?

Verantwortungsvolle Arbeit im BR ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt; diese Kenntnisse sind in erster Lnie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981- 6ABR 50/79).

 

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Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die Mitglieder des BR neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere, nicht unerhebliche Amtspflichten übernommen. Um das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen und die damit verbunden Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, sind spezielle Kenntnisse der BR- Mitglieder insbesondere im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht notwendig. Jeder Betriebsrat hat sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983- 6 ABR 70/82)

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