APRIORI Seminare - Schulungen - Betriebsräte
APRIORI     Seminare - Schulungen - Betriebsräte 

Was muss für Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeit genommen werden?

 

Der BR ist bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs gehalten, bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen.

Der reibungslose Betriebsablauf und dringende betriebliche Notwendigkeiten dürfen durch den Seminarbesuch eines BR-MItglieds nicht gefährdet werden,weil die Vertretung nicht gefährdet werden, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist.

 

So hat der BT den Arbeitgeber rechtzeitig und frühzeitig über die geplanten und beschlossenen Seminartermine zu informieren, damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsabluaf zu organisieren. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken Plausibel innerhalb angemessener Zeit zu äußern. Was unter angemessener Zeit zu verstehen ist, ist vom Einzelfall abhänig. Das arbeitsgericht Dortmund hat in einem Fall die Ablehnung durch den Arbeitgeber über einen Monat nach der Unterrichtung durch den Betriebsrat als nicht mehr angemessene Zeit angesehen(ArbG Dortmund v. 07.09.2001, AiB 2001, 727). Hält der Arbeitgeber bei der Wahl des Seminartermins die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so ist hierüber die Einigungsstelle anzurufen.

 

 

Druckversion | Sitemap
© Seminare-Betriebsräte