Ist der Arbeitgeber der Ansicht, eine vom Betriebsrat beschlossene Schulungsteilnahme sei nicht erforderlich, kann er zur Klärung seiner Bedenken ein Beschlussverfahren beim Arbeits beantragen. Auch der Betriebsrat kann die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßkeit eines Seminars durch das Arbeitsgericht feststellen lassen.